Klasse |
10 qm |
15 qm |
20 qm |
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Vermessene Segelfläche |
höchstens |
10 qm |
15 qm |
20 qm |
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Außenhaut, Dicke |
mindestens |
8 mm |
8mm |
10 mm |
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Deckplanken, Dicke |
mindestens |
8 mm |
8 mm |
10 mm |
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Spantentfernung von Mitte bis Mitte höchstens das Zehnfache der Plankendicke |
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Eingebogene Spanten |
mindestens |
10*l5mm |
l0*l5mm |
12*18mm |
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Kiel, Dicke mittschiffs |
mindestens |
25 mm |
30 mm |
35 mm |
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Kiel, Breie mittschiffs |
mindestens |
100 mm |
120 mm |
140 mm |
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Balkweger, Dicke mittschiffs |
mindestens |
15 mm |
20 mm |
25 mm |
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Balkweger, Breite mittschiffs |
mindestens |
55 mm |
55 mm |
60 mm |
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Luftkasteninhalt |
mindestens |
60 l |
80 l |
100 l |
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Erlaubte Besatzung |
höchstens |
2 |
2 |
3 |
Sondervorschriften der 22 qm Rennjolle
Die Jolle muß auf Kiel und Steven mit gerundeter Kimm gebaut sein, mit einem Halbmesser von mindestens 125 mm bei einer Sehnenlänge von 125 mm, außen gemessen. Der Verlauf des Buges beiderseits gegen den Steven darf von 10 cm oberhalb der Wasserlinie ab nach oben den Winkel von 90° nicht überschreiten. Hohle Hauptspantformen sind verboten.
Scharpies, Doppelyachten und ähnliche Konstruktionen sind ausgeschlossen.
Der Spiegel muß sich auf den Kiel aufsetzen und muß mit ihm durch ein Holzknie verbunden werden.
Die Yacht muß nach folgender Formel gebaut sein:
Hierin bedeutet:
L die größte Länge des Rumpfes über alles,
B die größte Breite des Rumpfes auf der Außenhaut gemessen.
Die Größe L+B = 7,80 darf nicht überschritten werden. Eine Unterschreitung ist erlaubt.
Die Breite B muß mindestens 1 ,70 m, die Breite in der Wasserlinie mindestens 1,50 m betragen.
Eine nicht zu vermessende Scheuerleiste von 20 mm Dicke ist erlaubt.
Der Freibord der segelklaren Jolle ohne Besatzung muß mindestens 0,42 m betragen.
Das Schwert muß aus einer Stahl- oder Eisenplatte von 8 mm Dicke bestehen und muß um einen nicht versetzbaren Punkt drehbar sein. Der tiefste Punkt des vollständig herabgelassenen Schwertes darf nicht mehr als 1,10 m unter Unterkante Kiel liegen.
Zur Verminderung des Widerstandes ist es gestattet, die Schwertkanten abzurunden oder anzuschärfen.
Das Ruder muß am Hintersteven oder Spiegel frei aufgehängt und von Bord aus herausnehmbar sein.
Hölzerne Ruder dürfen mit einer dünnen Beplattung versehen werden.
Die Jolle muß Laufplanken von 0,26 - 0,32 m Breite besitzen, die einen Setzbord bis 50 mm Höhe haben dürfen, der von der größten Breite des Bootes ab nach vorn bis auf 80 mm ansteigen darf. Die vordere Eindeckung muß mindestens 1 m lang sein, mit entsprechender Abrundung des Überganges in die Laufplanken, welche 2,2 m von Vorkante Vorsteven ihre vorgeschriebene Breite besitzen müssen.
Am Heck darf das Boot bis 1,00 m eingedeckt sein.
Die Jolle muß mindestens zwei Luftkästen, an jeder Bordseite oder vorn und hinten einen, mit zusammen mindestens 100 1 Inhalt besitzen. Die Luftkästen müssen annähernd gleich groß, unter Deck sorgfältig befestigt und so angeordnet sein, daß die vollgeschlagene Yacht annähernd gleichlastig schwimmt.
Die Luftkästen müssen aus rostgeschütztem Stahl bzw. aus korrosionsfestem Metallblech gefertigt sein.
Die Jollen sind karweel zu bauen. Die Mindestabmessungen in Millimetern für die einzelnen Teile des Bootskörpers sind folgende:
1. Kiel:
Eiche, Breite 180 bis 185 (einschl. Schwertschlitz). Diese Breite darf im Bereiche des Schwertkastens an keiner Stelle unterschritten werden. Nach vorn soll die Kielbreite in die Stevendicke, nach hinten bis auf 100 bis 105 am Spiegel gleichmäßig überlaufen. Dicke des Kiels 40. Der Kiel ist unter dem Mast durch eine Mastspur zu verstärken. Eiserne Schienen an der Unterkante des Kiels sind verboten.
2. Steven und Stevenknie: Eiche, 100 * 70, Stevenknie 50 dick.
3. Planken:
Aus Eiche oder Mahagoni 12, aus Gaboon, Zypresse, Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne) oder Lärche 14 dick.
4. Eingebogene Spanten:
Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche, 22 *15 in 120 Abstand von Mallkante bis Mallkante. Die eingebogenen Spanten können neben dem Kiel in etwa 10 bis 18 mm Abstand endigen, um einen Wasserdurchlauf zu ermöglichen.
5. Bodenwrangen:
Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche über dem Kiel 50 * 22 in 360 Abstand von Mallkante bis Mallkante .Armlänge mittschiffs mind.700 auf jeder Schiffsseite. Die Bodenwrangen können auch bis unter den unter den Fußboden reichen (vgl. laufende Nr. 14). Im Bereiche des Schwertkastens muß jede Bodenwrange mit dem Schwertkasten durch ein Eisenknie von 250 Schenkellänge bei 20 Breite und 8 bis 4 Dicke verbunden sein. (Ausnahmen siehe unter lfd. Nr. 12). An Stelle dieser Knie sind Winkel von 25 * 20 * 3 zugelassen. An jedem Ende des Schwertkastens muß eine durchlaufende Bodenwrange liegen, die mit dem Schwertkasten an jeder Seite durch ein horizontales Eisenknie von denselben Abmessungen zu verbinden ist.
6. Balkweger: Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne), Zypresse: 60 * 30.
7. Decksbalken:
Aus Eiche, Ulme, Akazie, weißer Esche, Zypresse, Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne) oder Lärche, durchweg in 240 Abstand von Mallkante bis Mallkante, unter der seitlichen Eindeckung 25 * 22, ein Mastbalken 45 * 60; an Bord 25 * 60, alle übrigen Decksbalken 30 * 22, an Bord 25 * 22. Der Mastbalken muß - falls das Deck nicht bis zum Mast reicht - ersetzt werden durch eine Mastducht aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 270 * 30, die an jeder Seite mit 2 eisernen Knieen von den Abmessungen unter lfd. Nr. 8 zu befestigen ist.
8. Balkenkniee:
Eiserne Hängekniee von 250 Schenkellänge bei 20 Breite und 8 bis 4 Dicke an jeder Seite am Mastbalken. Ersatz durch Winkel siehe lfd. Nr. 5. außerdem sind im Bereiche der seitlichen Eindeckung an jedem dritten Decksbalken Hängekniee aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 22 Dicke oder eine entsprechende Abstützung anzubringen.
9. Horizontalkniee:
Aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 25 Dicke sind am Mastbalken sowie am Spiegel und an Hinterkante Vorsteven zur Verbindung mit der Außenhaut anzubringen.
10. Deck:
9 dick aus Mahagoni, Gaboon, Zypresse, Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne) oder Lärche.
11. Spiegel:
Material wie für die Planken, 30 dick. Knie zur Verbindung mit dem Kiel aus Eiche, 40 dick.
12. Schwertkasten:
Unten 30 dick aus Eiche, oben anderes Holz von 25 Dicke gestattet. Zur Versteifung des Schwertkastens und zur Verbindung desselben mit den Bodenwrangen können an Stelle der unter lfd.Nr.5 vorgeschriebenen Eisenkniee auch Kniee aus Eiche, Ulme, weißer Esche oder Akazie, bis Oberkante Schwertkasten reichende vertikale Versteifungen von 60 * 22 unten und von 30 * 22 oben verwendet werden, die mit den Bodenwrangen überlappen und mit denselben gut zu verbinden sind. Andere Versteifungen und Verbindungen sind verboten. Die Höhe des Schwertkastens über Oberkante Kiel soll an der niedrigsten Stelle 450 bis 480 betragen.
13. Fußboden: 15 dick.
14. Fußbodenbalken: 30 * 22 (vgl. lfd. Nr. 5).
15. Remmleisten:
An Oberkante Fußboden auf den Spanten bzw. Bodenwrangen 40 * 15. Material für die Ziffern 13, 14 und 15: Eiche, Ulme, Akazie, weiße Esche, Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne), Zypresse, Lärche, Gaboon oder Mahagoni.
16. Mastbacken:
Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche, bei Verwendung von Mastbacken sind diese 30 dick zu machen und mit den Decksbalken und dem Kiel gut zu verbinden. Mastducht siehe unter lfd.Nr.7.
17. Abweichungen bis zu 1 mm nach unten hin können in Ausnahmefäl1en für einzelne Verbandteile genehmigt werden.
Die Fläche des Großsegels darf 0,8 der Gesamtsegelfläche nicht überschreiten; die Fläche des Vorsegeldreiecks wird voll in Rechnung gestellt. Die Takelungshöhe, d.h. der senkrechte Abstand des höchsten Segelveressungspunktes über Oberkante Schandeck an der Bordwand darf 8,8 m nicht überschreiten.
Klüverbaum ist verboten.
Während der Wettfahrt muß ein Riemen oder ein Paddel, ein Bootshaken und ein Rettungs- und Lenzgerät an Bord sein.
Die Höchstzah1 der Besatzung bei Wettfahrten beträgt 3 Personen.
Hamburg, den 15. März 1950
DEUTSCHER SEGLER-VERBAND
Betr.: Berichtigungen zur Jollenkreuzer-Bauvorschrift
Berichtigungsnummer: 314
Mit Ausnahme der Jollenkreuzer und Elbjollen ist für Jollenklassen die Vermessung von aufblasbaren Auftriebskörpern oder Styropor u.ä. erlaubt.
Berichtigungsnummer: 74
Umtakelung zur H - Jolle. Bei Reduzierung der Segelfläche gemäß den Vorschriften der H - Jolle und Ertei1ung eines entsprechenden Segelmeßbriefes ist eine 22 qm Rennjolle zu Wettfahrten in der H-Jollenklasse (15 qm Wanderjollenklasse) zugelassen.
Hamburg, den 1.Apri1 1954
Sondervorschriften der 22 qm Rennjolle (betr.: 5. Schwert; 9.10. Deck)
Der erweiterte Text lautet:
5. Schwert
Das Schwert muß aus einer Stahk-/Eisenplatte von 8 mm Dicke oder einer Aluminiumplatte von 8 bis 10 mm Dicke bestehen und muß um einen nicht versetzbaren Punkt drehbar sein. Der tiefste Punkt des vollständig herabgelassenen Schwertes darf nicht mehr als 1,10 m unter Unterkante Kiel liegen.
Zur Vermeidung des Widerstandes ist es gestattet, die Schwertkanten abzurunden oder anzuschärfen.
9.10. Deck:
Ebenfalls kann 8 mm Bootsbausperrholz mit einer Dichte von min. 0,5 kg/dm3 verwendet werden, wobei das Deckfunier eine Dicke von 1,5 mm aufweisen muß. Das Bootsbausperrholz muß nach den Richtlinien des Germanischen Loyds (GL) hergestellt sein.
Hamburg / Konstanz , den 1. Januar 1990