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![]() RESTAURIERUNGSFONDS ![]() Aufgabe des Fonds ist es, Bootseignern eine fachkundige Anregung und Beratung bei der Restaurierung und Reparatur von traditionellen Sportbooten zu geben mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewahrung. Angesprochen werden in Deutschland konstruierte, gebaute oder in Deutscher Eignerschaft befindliche Boote. Zweck des fonds ist es, einen Beitrag zur Erhaltung des nationalen, maritimen Erbes zu leisten. Zu diesem Zweck kann der Fonds ein Stipendium zur Eignerberatung fördern. Folgende Leistungen können dabei einbezogen werden: - Aufnahme des Ist-Zustandes unter dem Gesichtspunkt kulturhistorischer sowie handwerklicher Aspekte - Machbarkeitsvorschläge hinsichtlich anstehender Arbeiten und Historienvorschung - Festlegung eines Restaurierungsziels (Was soll am Ende stehen?) In einem Anschlussstipendium kann die Begleitung der Restaurierung/Reparatur gefördert werden mit: - Hinweisen zum einzusetzenden Material - zur Ausführung in traditionellen Handwerksmethoden - zur Organisation der Arbeiten sowie - einer Hilfestellung bei der entsprechenden Dokumentation In jedem Fall soll eine Abschlussdokumentation von Eigner erstellt werden, die dem Freundeskreis Klassische Yachten zur Verfügung gestellt wird und die dieser publizieren darf. Diese Dokumentation ist auch bei nicht zu Ende geführten Projekten erforderlich, um auch solche Erfahrungen weitergeben zu können. Ausgeschlossen ist die Förderung durch - Kauf von Material - Kauf oder Miete von Werkzeugen - Miete des Unterstellplatzes bzw. der Werkstatt - Transportkosten - Einsatz von Handwerkern Der Fonds unterstützt die förderungsfähigen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 75%. Die verbleibenden Kosten hat der Eigner als Eigenleistung aufzubringen. Die Förderung kann auf schriftlich begründeten Antrag hin erfolgen. Sie wird durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Freundeskreis Klassische Yachten e.V. und dem Bootseigner ausgesprochen. Ein Anspruch auf Unterstützung durch den Fonds besteht nicht. Die Entscheidungen des Freundeskreises Klassische Yachten sind endgültig und nicht anfechtbar.
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